Bei Eintritt eines Kindes oder eines Jugendlichen in die Institution wird eine Bezugsperson bestimmt. Die Bezugsperson übernimmt die Bezugspersonenarbeit und die Fallführung, wenn möglich während des gesamten Aufenthalts in der Wohngruppe. Die Bezugsperson wechselt beim Übertritt in die Jugendwohngruppe.
Die Bezugsperson ist auch die erste Ansprechperson für Eltern, Behörden und Lehrpersonen.

Die Bezugsperson übernimmt die Verantwortung für die Koordination und den Einbezug der relevanten Systeme (Eltern, Ärzte, Kind, usw.).

Die Bezugsperson bezieht das Kind bzw. den Jugendlichen im Sinne der Partizipation in alle Prozesse mit ein und arbeitet mit ihm zusammen. Ausserdem ist sie hauptverantwortlich für die Planung und Durchführung des Begleitprozesses der ihr zugeteilten Kinder bzw. Jugendlichen, ist stets ihre Ansprechperson und für ihre Bedürfnisse offen. Die Bezugsperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind oder die junge Person, vor dem Hintergrund seiner Biographie sowie der aktuellen Lebenssituation wahrgenommen wird.

Die Bezugsperson unterstützt die Kinder und Jugendlichen, den Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld wieder aufzunehmen und zu pflegen.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass ein Verhalten immer im Kontext gesehen werden muss. Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen kann oft durch den jeweiligen Kontext erklärt werden, in dem sie sich gerade befinden. Die dort geltenden Spielregeln oder impliziten Regeln steuern das Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen. Die Anzahl möglicher Kontexte ist fast unbegrenzt.

Wir konzentrieren uns nicht nur auf die einzelne Person, sondern auf die Beziehungsmuster zwischen dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Systemen. Da Pädagogik immer auf Veränderungen hin ausgerichtet ist, sollte sie auch mit Grundprämissen arbeiten, die die Möglichkeit und die Selbstverständlichkeit der Veränderung beinhalten (Winfried Palmowski, 2010).

Unsere Sichtweise bezieht folgende Systeme mit ein:

  • das Klientensystem, d.h. Eltern, Grosseltern und andere nahe Bezugspersonen
  • das interne Hilfssystem, d.h. Bezugsperson, Sozialpädagogisches Team, Heimleitung
  • das externe Hilfssystem, d.h. Behörden, Lehrpersonen, Ärzte, Psychologen, Psychiater usw.

All diese Systeme beeinflussen sich gegenseitig und müssen gut miteinander arbeiten, damit sich das Kind oder der Jugendliche bestmöglich entwickeln kann.

Wir müssen in einem ständigen Austauschprozess mit den verschiedenen Systemen stehen und eine transparente Kommunikation pflegen.

Die Herkunftsfamilie ist für das Kind und den Jugendlichen wichtig und zentral. Deshalb wird sie, wenn immer möglich, in die Planung des Aufenthaltes sowie die Zielformulierung mit einbezogen. Wir versuchen einen regelmässigen Kontakt mit der Herkunftsfamilie zu pflegen, damit ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.

Die Ferien- und Wochenendregelung wird den jeweiligen Situationen und den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen angepasst. Wenn der Kontakt mit der Herkunftsfamilie aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, sind wir bestrebt, mit den zuweisenden Stellen eine geeignete Lösung zu finden (z.B. eine Kontaktfamilie), damit das Kind oder der Jugendliche sich nicht immer in der Institution aufhalten muss.

Offenheit und Transparenz in Bezug auf gegenseitige Erwartungen, Ziele und Aufgaben und die Kooperation mit der Herkunftsfamilie erfordern regelmässige Gespräche.

Das sozialpädagogische Team ist Ansprechpartner für alltägliche und organisatorische Belange (Kleider, schulische Betreuung usw.) und auch für pädagogische Fragen der Herkunftsfamilie. Bei wichtigen Entscheidungen, wie z.B. in Notfällen, neuen Regelungen, Standortbestimmungen oder beim Planen des weiteren Vorgehens, nimmt die Heimleitung oder die Gruppenleitung an den Gesprächen teil.

 

Jeder Mensch ist einzigartig und unterscheidet sich von anderen Menschen. In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird die Würde des Einzelnen respektiert. Jede und jeder hat die Fähigkeit, sich zu verändern und sich weiter zu entwickeln, manchmal braucht es nur eine helfende Hand, um Veränderungsprozesse auszulösen oder Sicherheit zu geben. Welche Unterstützung das Kind oder die junge Person dabei braucht, ist individuell unterschiedlich.

Dies bedeutet für unsere Arbeit, dass mit jedem Kind und Jugendlichen gemeinsam, zusätzlich zu den Grundregeln - wie z.Bsp. dass in der Institution keine Waffen toleriert werden - individuelle Regeln und Vereinbarungen ausgearbeitet und getroffen werden.
Die Regeln werden individuell an jedes einzelne Kind oder Jugendlichen angepasst. So ist es möglich, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Regeln haben, obwohl sie gleich alt sind. Diese Unterschiede werden möglichst transparent für das betreffende Kind oder den Jugendlichen und das Umfeld gemacht.

Wir sind der Meinung, dass jedes Kind / jeder Jugendliche danach strebt, sein Leben selbst zu bestimmen, ihm einen Sinn und ein Ziel geben. Unsere Arbeit ist es, sie dabei zu unterstützen, zu sensibilisieren, zu informieren und aufzuklären, Dinge zu hinterfragen, Moralentwicklung zu fördern und Denkprozesse anzustossen.